Interne Meldestelle
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).
Wie Sie einen Verstoß melden
Über die Mailadresse interne.meldestelle@intero-technologies.de können Sie Verstöße gegen Strafvorschriften, Rechtsvorschriften und geltende EU-Rechtsakte an uns melden. Unsere Human Resources-Abteilung wird jeden Hinweis datenschutzkonform behandeln.
Des Weiteren stehen Ihnen externe Meldestellen zur Verfügung. Sie können frei entscheiden, welche Sie nutzen.
- Internetseite Externe Meldestelle des Bundes (https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/ExterneLinks/DE/MeldestelledesBundes/Online-Meldung_HinSCHG.html)
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E-Mail-Adresse Externe Meldestelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern (interne.meldestelle@im.mv-regierung.de)
Weitere Information über das Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie u. a. hier.